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Kurz zusammengefasst: GoldbergUllrich Rechtsanwälte vertritt Unternehmen bundesweit in allen Fragen des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts und Markenrechts. Zu unserem Leistungsspektrum gehören Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Wettbewerbsklagen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden.

Rechtliche Unterstützung für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz vor Ort

Ein Fachgebiet bei GoldbergUllrich Rechtsanwälte ist das Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht und rechtliche Sicherheit

Wir schützen Ihre Marke effektiv vor Rechtsverletzungen und Praktiken des unlauteren Wettbewerbs.

Bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht unterstützt GoldbergUllrich Rechtsanwälte

Unterstützung bei Abmahnungen vor Ort

Wehren Sie Rechtsverstöße wirksam ab, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Eine Unterlassungserklärung kann mit GoldbergUllrich Rechtsanwälte abgegeben werden

Juristische Begleitung bei Unterlassungserklärungen

Schützen Sie Ihr Geschäft vor Schäden und sichern Sie Ihre Rechte dauerhaft.

Nutzen Sie Ihre Werbung selbst oder locken Konkurrenten mit irreführenden Preisen? Solches Verhalten schädigt Ihren Umsatz sowie Ihre Reputation. Wir klären diese Verstöße entweder im außergerichtlichen Dialog oder vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz verfügen über mehr als zehn Jahre Erfahrung. Dabei beraten wir Start-ups, den Mittelstand sowie Konzerne – vom urbanen Zentrum bis in den ländlichen Raum.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht. Wenn Sie Ihre Marketingmaßnahmen vorab rechtlich prüfen lassen, vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen durch Dritte. Zudem schützen wir Ihre geistigen Eigentumsrechte durch fundierte Verträge oder den Klageweg.

Schon eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Ihrem Onlineshop kann wettbewerbswidrig sein. Wir identifizieren solche Schwachstellen systematisch und begleiten Sie bei deren Behebung. Im Anschluss erhalten Sie eine rechtssichere Dokumentation der vorgenommenen Änderungen.

Unsere Kanzlei sitzt in Wuppertal mit weiteren Büros in Solingen und Gelsenkirchen. Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland. Was kostet eine rechtliche Prüfung? Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und klären wir vor der Beauftragung transparent.

Rechtliche Klärung von UWG-Fragen vor Ort

Das Wettbewerbsrecht legt faire Regeln für den Markt fest und schützt Verbraucher vor Täuschung. Nutzen Mitbewerber unlautere Methoden, beeinträchtigt dies direkt Ihre Marktchancen. Wir prüfen das Vorgehen der Gegenseite auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei Verstößen fordern wir die Gegenseite zunächst außergerichtlich zur Unterlassung auf. Erfolgt keine Reaktion, beantragen wir beim Landgericht eine einstweilige Verfügung. Diese Maßnahme stoppt unlautere Praktiken meist innerhalb weniger Tage. Zudem machen wir Auskunft und Schadensersatz geltend, um Ihren finanziellen Verlust präzise zu beziffern. Auf Basis einer juristischen Analyse bewerten wir für Sie die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines rechtlichen Vorgehens.

Ihre Vorteile vor Ort

Wir analysieren Ihre Werbemaßnahmen im Vorfeld auf UWG-Konformität. Wir prüfen Impressum, Datenschutz-erklärungen und Preisangaben. Diese Vorab-Prüfung verhindert Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber. Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation der rechtlichen Unbedenklichkeit. So starten Sie neue Kampagnen ohne rechtliches Risiko.

GoldbergUllrich Rechtsanwälte sind Spezialisten im UWG-Wettbewerbsrecht

Kartellrecht (GWB): Beratung vor Ort

Das Kartellrecht unterbindet wettbewerbsbeschränkende Absprachen sowie den Missbrauch von Marktmacht. Wenn marktbeherrschende Unternehmen ihre Stellung ausnutzen, entstehen Nachteile für Kunden und kleinere Marktteilnehmer. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Vertriebs- und Lizenzverträgen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zudem prüfen wir die Zulässigkeit von Kooperationen auf horizontaler oder vertikaler Ebene. Bei Verdacht auf illegale Preisabsprachen klären wir die Sachlage und vertreten Sie gegenüber der Kartellbehörde. Falls Schadensersatz aus Kartellverstößen möglich ist, berechnen wir den entstandenen Schaden. Wir unterstützen Sie zudem bei Compliance-Audits und schulen Ihre Belegschaft zu kartellrechtlichen Risiken, um Bußgelder zu vermeiden.

Wichtige Details und Hintergründe

Kartellrechtliche Verstöße führen zu hohen Bußgeldern der EU-Kommission. Wir implementieren interne Compliance-Programme in Ihrem Unternehmen. Diese Programme erkennen Risiken frühzeitig. Wir dokumentieren die Schulungen Ihrer Vertriebsmitarbeiter rechtssicher.

Nach GWB wird das Kartellrecht von GoldbergUllrich Rechtsanwälte bearbeitet

Beistand bei Abmahnungen vor Ort

Eine Abmahnung ist die formelle Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Wir versenden Abmahnungen für Sie, wenn Mitbewerber Ihre Rechte verletzen – etwa durch das Kopieren von Produktfotos, unzulässige Telefonwerbung oder falsche Versprechen. Unser Ziel ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie der Ersatz der Abmahnkosten. Reagiert der Gegner nicht, leiten wir zeitnah ein Eilverfahren vor Gericht ein. Für Ihre Planungssicherheit kalkulieren wir die relevanten Streitwerte vorab, damit Sie die Kosten kennen. Wir verfolgen Verstöße konsequent, um Ihre Marktposition stabil zu halten.

Anwendungsbeispiele aus der Praxis

Wir formulieren die Unterlassungsansprüche rechtlich exakt. Ein zu weit gefasster Anspruch ist unwirksam. Ein zu enger Anspruch lässt den Gegner lücken. Wir treffen die juristisch exakte Formulierung für Ihren Einzelfall. Sie zahlen nur für die rechtlich notwendigen Schritte.

Hilfe bei Abmahnungen wird von GoldbergUllrich Rechtsanwälte angeboten

Rechtshilfe bei Unterlassungserklärungen

Die Unterlassungserklärung ist ein zentrales Instrument zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wir prüfen die Vorwürfe im Detail. Bei berechtigten Ansprüchen erstellen wir eine passende Erklärung, um Gerichtsverfahren abzuwenden. Dabei verhandeln wir die Höhe der Vertragsstrafe und achten darauf, dass Ihre Marketingmaßnahmen handlungsfähig bleiben. Sind die Vorwürfe unbegründet, fordern wir die Gegenseite zur Rücknahme auf. Verweigert diese dies, erheben wir eine negative Feststellungsklage, um die Unrechtmäßigkeit des Vorwurfs gerichtlich klären zu lassen.

Was uns auszeichnet

Wir modifizieren vorgefertigte Unterlassungserklärungen der Gegenseite. Oft verlangen Gegner eine zu hohe Vertragsstrafe. Wir verhandeln diese auf ein marktübliches Niveau herab. Sie umgehen unnötige finanzielle Belastungen bei künftigen Versehen. Sie behalten Ihre vertragliche Flexibilität.

GoldbergUllrich Rechtsanwälte erstellen Unterlassungserklärungen

Unterstützung bei Vertragsstrafen

Eine Vertragsstrafe sichert die Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung ab. Wer eine strafbewehrte Erklärung abgibt und das Verbot erneut verletzt, muss eine vereinbarte Summe zahlen. Wir setzen solche Ansprüche durch, wenn Konkurrenten gegen Unterlassungserklärungen verstoßen, und berechnen die Höhe nach der aktuellen Rechtsprechung. Dies geschieht außergerichtlich oder über den Klageweg. Müssen Sie selbst eine Strafe leisten? Wir prüfen den Sachverhalt genau. Oft liegen gar keine Verstöße vor oder die Forderung ist zu hoch. Wir helfen Ihnen, unberechtigte Ansprüche zu reduzieren und stellen sicher, dass Sie nur rechtlich gerechtfertigte Leistungen erbringen.

Nützliche Informationen

Die Höhe einer Vertragsstrafe muss wirtschaftlich abschreckend wirken. Sie darf den Verletzer nicht ruinieren. Wir finden die juristisch passende Summe für Ihren Fall. Wir berücksichtigen Umsatz, Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes. Dies schützt Sie vor unangemessenen Forderungen.

Vertragsstrafen regelt die Kanzlei GoldbergUllrich Rechtsanwälte

Das Verfahren zur einstweiligen Verfügung

Eine einstweilige Verfügung ist ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren, das oft ohne mündliche Verhandlung erfolgt. Da unlauteres Verhalten von Mitbewerbern täglich zu Umsatzverlusten führen kann, beantragen wir eine solche Verfügung beim Landgericht. Dies kann den Wettbewerbsverstoß oft schon innerhalb von ein bis drei Tagen stoppen. Voraussetzung ist ein glaubhafter Vortrag der Rechtsverletzung, den wir durch Beweismittel wie eidesstattliche Versicherungen oder Screenshots untermauern. Das Gericht entscheidet meist im schriftlichen Verfahren. Sollte die Gegenseite widersprechen, vertreten wir Sie im anschließenden Hauptsacheverfahren. Wir sichern Ihre Beweise rechtlich so ab, dass sie vor Gericht Bestand haben.

Besondere Aspekte

Im Eilverfahren prüft das Gericht nur die Glaubhaftigkeit der Behauptungen. Wir bereiten die Beweisführung akribisch vor. Fehlende Beweise führen zur Ablehnung der Verfügung. Wir vermeiden diesen Fehler durch lückenlose Dokumentation. So erhalten Sie schnell den rechtlichen Schutz vor Gericht.

Einstweilige Verfügungen werden von der Kanzlei GoldbergUllrich Rechtsanwälte erwirkt

Durchführung einer Wettbewerbsklage

Reichen außergerichtliche Schritte oder Eilverfahren nicht aus, erheben wir eine Wettbewerbsklage. Damit streben wir eine dauerhafte gerichtliche Untersagung, Schadensersatz oder die Gewinnabschöpfung an. Vorab klären wir die Zuständigkeit des Landgerichts und bestimmen den Streitwert, der die Kosten für Gericht und Anwälte festlegt. Wir formulieren die Klageschrift präzise und stützen sie mit den nötigen Beweisen. Während des Verfahrens vertreten wir Sie in der mündlichen Verhandlung und entkräften die Argumente der Gegenseite sachlich. Nach einem Urteil setzen wir dieses bei Bedarf per Zwangsgeld vollstreckbar durch. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.

Der typische Ablauf

Wir prüfen vorab die Erfolgsaussichten einer Klage detailliert. Eine Klage bindet finanzielle und personelle Ressourcen. Wir vermeiden aussichtslose Verfahren. Wir konzentrieren uns auf Klagen mit realistischer Durchsetzungschance. Sie erhalten eine transparente Kostenkalkulation vor Klageerhebung.

Wettbewerbsklagen führt GoldbergUllrich Rechtsanwälte durch

Präventionsberatung vor Ort

Vermeiden Sie rechtliche Konflikte durch unsere präventive Beratung. Da jede Abmahnung Zeit und Kosten verursacht, prüfen wir Ihre Onlineshops, Werbung und AGB vorab auf ihre rechtliche Sicherheit. Wir suchen nach Fehlern bei Preisangaben, im Impressum oder bei Werbeaussagen und korrigieren diese rechtzeitig. Auch bei neuen Produktdesigns prüfen wir die markenrechtliche Situation, um Verletzungen zu verhindern. Zudem schulen wir Ihre Marketingabteilung in rechtlichen Grundlagen, was das Risiko von Compliance-Verstößen senkt. Sie erhalten für Ihre Maßnahmen eine dokumentierte rechtliche Freigabe, damit Ihre Kampagnen auf einem sicheren Fundament stehen.

Ihre Vorteile vor Ort

Wir erstellen rechtssichere Vorlagen für Ihre wiederkehrenden Marketingaktionen. Diese Vorlagen sparen Zeit und Geld bei künftigen Kampagnen. Wir passen die Vorlagen bei rechtlichen Änderungen automatisch an. Sie verpassen keine Gesetzesnovelle mehr. So bleiben Sie dauerhaft rechtssicher.

Im Wettbewerbsrecht bietet GoldbergUllrich Rechtsanwälte präventive Beratung

Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie im Unrecht sind. Häufig sind Forderungen überzogen oder rechtlich nicht haltbar. Wir prüfen die Vorwürfe objektiv für Sie. Ist kein Verstoß erkennbar, fordern wir die Gegenseite zur Rücknahme auf. Bei unverhältnismäßigen Vertragsstrafen verhandeln wir die Bedingungen und geben eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die Ihre Handlungsfreiheit bewahrt. Wir weisen unberechtigte Ansprüche außergerichtlich zurück und vertreten Sie im Falle einer Klage vor Gericht. Auch die Kostenübernahme prüfen wir genau, da bei unberechtigten Vorwürfen die abmahnende Seite die Kosten tragen muss.

Hintergründe und Details

Wir prüfen die Aktivlegitimation des Abmahners genau. Hat der Verband oder Konkurrent überhaupt das Recht abzumahnen? Fehlt dieses Recht, ist die Abmahnung rechtswidrig. Wir lehnen die Forderung komplett ab. Sie zahlen keine unberechtigten Anwaltskosten des Gegners.

Abmahnungsabwehr unterstützt GoldbergUllrich Rechtsanwälte

Rechtsschutz im Markenrecht

Das Markenrecht schützt Ihre Firmennamen, Logos und Bezeichnungen vor Nachahmung. Mit einer eingetragenen Marke erhalten Sie das exklusive Nutzungsrecht für bestimmte Leistungen. Wir unterstützen Sie bei der Markenanmeldung beim Patent- und Markenamt, prüfen die Eintragungsfähigkeit und überwachen die Register. Bei Verletzungen Ihrer Markenrechte durch Dritte setzen wir Ihre Ansprüche durch und fordern Unterlassung sowie Schadensersatz. Falls Sie selbst eine Abmahnung erhalten, prüfen wir den Schutzbereich der gegnerischen Marke – oft lässt sich eine Verwechslungsgefahr erfolgreich bestreiten. Zudem verwalten wir Ihre Markenportfolios und achten auf die fristgerechte Verlängerung des Schutzes.

Praxisnahe Anwendung

Wir überwachen die Markenregister für Ihre eingetragenen Marken. Entdeckt ein Konkurrent eine ähnliche Marke, handeln wir sofort. Wir legen fristgerecht Widerspruch ein. So verhindern Sie die Eintragung verwechslungsfähiger Zeichen. Sie schützen Ihre Markenidentität nachhaltig.

GoldbergUllrich Rechtsanwälte deckt das Markenrecht ab

Überblick zu GoldbergUllrich Rechtsanwälte

GoldbergUllrich Rechtsanwälte stellt sich mit Team und Unternehmen vor

GoldbergUllrich Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei mit den Schwerpunkten IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz. Die Partner Alexander Goldberg und Michael Ullrich, LL.M., sind beide Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Informationstechnologierecht. Unser Team vertritt Unternehmen jeder Größe – von Start-ups bis hin zu großen Konzernen – sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch vor Gericht.

Unsere besonderen Stärken

  • Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht
  • Bundesweite Vertretung vor allen Landgerichten
  • Beratung durch Spezialisierung
  • Direkte Ansprechpartner und kurze Wege

Mehr über uns erfahren →

Rechtsgebiete und Leistungen vor Ort

Dienste, Leistungen und Angebot kommen von GoldbergUllrich Rechtsanwälte

Wir decken die gesamte Bandbreite des gewerblichen Rechtsschutzes ab. Unsere Schwerpunkte liegen im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Kartellrecht. Dabei beraten wir Sie präventiv und vertreten Ihre Interessen entschlossen vor Gericht.

  • Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Kartellrecht (GWB)
  • Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz
  • IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheberrecht
  • Abmahnungen und einstweilige Verfügungen
  • Verteidigung gegen Abmahnungen

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Ein typischer Ablauf bei uns

Die Ausgangssituation

Ein Online-Händler aus der Region wendet sich an uns, weil ein Konkurrent dessen Produktfotos und Werbetexte für den eigenen Shop kopiert hat. Durch dieses rechtswidrige Verhalten verliert der Mandant täglich Kunden an die Konkurrenz.

Problem

Da der Mitbewerber auf die erste Kontaktaufnahme des Mandanten nicht reagiert, bleiben die Kopien online. Jeder weitere Tag ohne rechtliches Eingreifen führt zu weiteren Umsatzverlusten und schädigt die Markenreputation.

Unser Vorgehen

Wir versenden eine Abmahnung mit einer klaren Fristsetzung und sichern gleichzeitig den Beweis durch eine notarielle Protokollierung der Webseiten. Bleibt die Frist fruchtlos verstreichen, beantragen wir eine einstweilige Verfügung.

Das Ergebnis

Das Landgericht erlässt die Verfügung innerhalb von 48 Stunden. Der Konkurrent ist nun verpflichtet, die Bilder zu entfernen und eine Vertragsstrafe zu zahlen. Der Mandant erhält Schadensersatz und sichert seine Marktposition rechtlich ab.

Häufige Fragen vor Ort

Wie viel kostet eine Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegen die Anwaltskosten bei ca. 1.200 Euro. In einfach gelagerten Fällen mit geringem Streitwert starten die Kosten ab ca. 500 Euro.

Wie lange dauert eine einstweilige Verfügung?

Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung ist innerhalb von 1 bis 3 Tagen beim Gericht erwirkt. Voraussetzung ist eine vollständige und glaubhafte Aufbereitung des Sachverhalts durch uns.

Was ist im Service der präventiven Beratung enthalten?

Wir prüfen Ihre Werbemaßnahmen, Onlineshops und AGB auf rechtliche Konformität. Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation der gefundenen Mängel und die korrigierten Textvorlagen zur direkten Verwendung.

Welche gesetzlichen Standards und Normen beachten Sie?

Wir arbeiten strikt nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz orientieren sich dabei zudem an den Richtlinien der Rechtsanwaltskammer.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder gegen einen Mitbewerber vorgehen möchten, zählt jede Stunde. Wir klären Ihren Sachverhalt rechtlich und erläutern Ihnen Ihre Handlungsoptionen. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz vertreten Sie bundesweit vor allen Landgerichten. Sie erhalten von uns eine transparente Kostenkalkulation vor der Beauftragung. Wir kommunizieren verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch. Sie wissen immer, welcher Schritt als Nächstes ansteht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Fall zurück. Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kurze Ersteinschätzung.

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