Wenn Sie im geschäftlichen Verkehr rechtliche Absicherung benötigen, bieten wir Ihnen als spezialisierte Wirtschaftskanzlei die nötige Expertise im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und IT-Recht. Wir vertreten Ihr Unternehmen, Ihre Agentur oder Ihren Verein bundesweit in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Unser Fokus liegt auf der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen unlautere Mitbewerber ebenso wie auf der präventiven Beratung, die gar nicht erst Abmahnungen aufkommen lässt. Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, klären wir Ihre Handlungsalternativen und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis hin zur Wettbewerbsklage begleiten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Wettbewerbsrechtliche Beratung und Durchsetzung nach dem UWG
Unser Leistungsspektrum im Wettbewerbsrecht umfasst die Abmahnung unlauterer Mitbewerber, die Beantragung einstweiliger Verfügungen, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen in Klageverfahren und die präventive Prüfung eigener Marketingmaßnahmen nach den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. So sichern wir Ihnen faire Wettbewerbsbedingungen in Ihrer Branche.
Wettbewerbsrecht (UWG)
Wenn Konkurrenten mit unlauteren Methoden Kunden abwerben, greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir prüfen das Verhalten Ihres Mitbewerbers auf Rechtsverstöße wie irreführende Werbung, vergleichende Werbung oder unzulässige Lockangebote. Ist ein Verstoß gegeben, fordern wir den Gegner zur Unterlassung auf und sichern Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Lässt der Gegner keine klare Erklärung ab, beantragen wir umgehend eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Unser Ziel ist es, den Verstoß schnellstmöglich zu stoppen und Ihnen Schadensersatzansprüche zu sichern. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat und welche Kosten dabei auf Sie zukommen.
Strategische Vorgehensweise bei UWG-Verstößen
Wir setzen nicht einfach Standard-Abmahnungen in die Welt. Wir prüfen, ob der Verstoß tatsächlich wettbewerbswidrig ist und ob eine Abmahnung das richtige Mittel darstellt. Oft reicht ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, um den Gegner zur Einstellung zu bewegen. Geht es um wiederholte oder besonders schwere Verstöße, treiben wir das Verfahren gerichtlich voran. Sie behalten dabei die volle Kontrolle über jeden Verfahrensschritt.
Kartellrecht (GWB)
Kartellrechtliche Risiken entstehen oft unbewusst, etwa bei Branchenabsprachen, bei Preisklauseln in Lieferverträgen oder bei der Informationsweitergabe auf Unternehmertreffen. Wir beraten Sie zu den Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und prüfen Ihre Vertriebs- und Lizenzverträge auf Zulässigkeit. Geht es um Missbrauchsaufsicht oder Fusionkontrolle, begleiten wir das Verfahren vor den Kartellbehörden. Haben Sie wettbewerbswidriges Verhalten eines marktstarken Unternehmens festgestellt, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Wir klären Sie darüber auf, welche Absprachen zulässig sind und wo die Grenzen des Erlaubten liegen. So vermeiden Sie hohe Bußgelder und reputationsgefährdende Ermittlungsverfahren.
Prävention und Verteidigung im Kartellrecht
Im Kartellrecht zählt Prävention mehr als in fast jedem anderen Rechtsgebiet. Wir prüfen Ihre geplanten Kooperationen und Joint Ventures im Vorfeld. Stellt eine Behörde Nachfragen, vertreten wir Sie im gesamten Verwaltungsverfahren. Wir strukturieren Ihre internen Compliance-Abläufe so, dass kartellrechtliche Risiken frühzeitig erkannt und ausgeräumt werden, bevor behördliche Sanktionen drohen.
Abmahnung
Mit einer Abmahnung fordern wir einen Mitbewerber auf, ein rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Wir setzen dieses Instrument ein, wenn Ihre Rechte am geistigen Eigentum verletzt werden oder ein Konkurrent gegen das UWG verstößt. Die Abmahnung ist der erste und meist effizienteste Schritt, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Wir formulieren die Abmahnung präzise, fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und machen Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend. Reagiert der Gegner nicht oder verweigert die Abgabe der Erklärung, leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, welche Kosten auf Sie zukommen und wie lange der Prozess dauert.
Effiziente Durchsetzung ohne Umwege
Eine gut formulierte Abmahnung spart Zeit und Geld. Wir stellen die Anspruchsgrundlage klar dar und bieten dem Gegner eine Frist zur Erklärung an. Geht der Gegner darauf ein, ist der Konflikt schnell beigelegt. Verweigert er die Mitwirkung, dokumentieren wir den Verstoß lückenlos für das anschließende gerichtliche Verfahren. Wir halten den administrativen Aufwand für Sie so gering wie möglich.
Unterlassungserklärung
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, fordert der Gegner meist die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wir prüfen, ob die geforderte Erklärung inhaltlich berechtigt ist und ob die angedrohte Vertragsstrafe angemessen ausfällt. Oft überschreiten Abmahner den Rahmen des rechtlich Zulässigen und fordern zu weitreichende Verpflichtungen. Wir formulieren für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, die den Vorwurf ausräumt, ohne Sie unnötig zu belasten. So verhindern wir, dass der Gegner eine einstweilige Verfügung erwirkt. Haben Sie selbst einen Anspruch durchzusetzen, stellen wir die Erklärung so auf, dass eine erneute Zuwiderhandlung automatisch eine hohe Strafe auslöst.
Modifizierte Erklärungen als Schutzschild
Wir übernehmen niemals die vorformulierten Erklärungen der Gegenseite unverändert. Wir passen die Vertragsstrafe und den Unterlassungsumfang an das rechtlich Notwendige an. So geben Sie kein Versprechen ab, das Ihre künftigen Marketingmaßnahmen unnötig einschränkt. Sie behalten Ihre unternehmerische Handlungsfreiheit und schließen gleichzeitig das Risiko künftiger Abmahnungen aus.
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe sichert eine abgegebene Unterlassungserklärung ab. Verstößt der Gegner erneut gegen das Unterlassungsversprechen, wird die Strafe fällig. Wir setzen die Höhe der Strafe so an, dass sie abschreckend wirkt und zugleich vor Gericht Bestand hat. Ist es zu einem Verstoß gekommen, machen wir die Vertragsstrafe für Sie geltend und treiben das Geld ein. Haben Sie selbst eine strafbewehrte Erklärung abgegeben und der Gegner fordert eine unangemessen hohe Summe, prüfen wir die Berechtigung des Anspruchs und wehren unberechtigte Forderungen ab. Wir verhandeln mit der Gegenseite, um eine faire Einigung zu finden oder streiten den Fall notfalls vor Gericht aus.
Angemessene Sanktionen durchsetzen
Die Vertragsstrafe darf nicht so niedrig ausfallen, dass sie den Gegner nicht stört. Sie darf aber auch nicht exzessiv sein, da Gerichte sie sonst herabsetzen. Wir kalkulieren den Betrag anhand der Schwere des Verstoßes und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Gegners. So sichern wir Ihnen eine Sanktion, die tatsächlich wirkt und im Ernstfall auch eingetrieben wird.
Einstweilige Verfügung
Wenn es eilt, ist die einstweilige Verfügung das schärfste Instrument im Wettbewerbsrecht. Wir beantragen diese beim Landgericht, um einen Rechtsverstoß innerhalb weniger Tage zu stoppen. Das Verfahren eignet sich für Fälle, in denen eine zeitliche Verzögerung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen würde, etwa bei unlauteren Werbeaktionen oder unautorisierten Preisausschreiben. Wir stellen den Antrag ohne mündliche Verhandlung und erreichen so einen schnellen Titel. Hat der Gegner die Verfügung erhalten, prüfen wir, ob er Widerspruch einlegt oder die Verfügung akzeptiert. Wir vollstrecken den Titel notfalls mit Zwangsgeld. Haben Sie selbst eine Verfügung erhalten, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren.
Schneller Rechtsschutz bei akuten Verstößen
Im einstweiligen Rechtsschutz zählt Geschwindigkeit. Wir bereiten den Antrag so auf, dass das Gericht die Dringlichkeit erkennt und ohne Anhörung der Gegenseite entscheidet. Wir sichern die nötigen Beweise per notariellem Protokoll oder Screenshots. So erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit eine gerichtliche Anordnung, die den Gegner zur Unterlassung zwingt.
Wettbewerbsklage
Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich lösen, erheben wir für Sie eine Wettbewerbsklage. Wir vertreten Sie im Hauptsacheverfahren vor den zuständigen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Eine Klage kommt infrage, wenn der Gegner die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert oder wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geht. Wir klären im Vorfeld, welche Beweise vorliegen und ob das Prozessrisiko vertretbar ist. Wir formulieren die Klageschrift, begleiten die mündlichen Verhandlungen und setzen das Urteil für Sie vollstreckungsrechtlich um. Sie erhalten von uns eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Kosten, bevor wir den Schritt vor Gericht wagen.
Prozessführung mit klarem Kostenbild
Ein Gerichtsprozess birgt finanzielle Risiken. Wir strukturieren den Streitwert so, dass die Prozesskosten für Sie kalkulierbar bleiben. Wir prüfen, ob eine protective writ oder eine Klageerwiderung Sinn ergibt. In jedem Verfahrensschritt halten wir Rücksprache mit Ihnen, damit Sie über jede prozessuale Entscheidung informiert sind. Wir streiten Ihren Fall konsequent, aber immer mit Blick auf die wirtschaftliche Vernunft.
Präventive Beratung
Abmahnungen lassen sich vermeiden, wenn man Marketingmaßnahmen im Vorfeld rechtlich prüft. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Werbekampagnen, der Planung von Gewinnspielen und der rechtssicheren Umsetzung von Produkteinführungen. Wir prüfen Ihre Onlineshop-AGBs, das Impressum und die Datenschutzbestimmungen auf wettbewerbsrechtliche Risiken. Wir schauen auf das Kleingedruckte, damit Mitbewerber keine Angriffsfläche finden. Wir erstellen für Sie rechtssichere Texte für Promotionsaktionen und bewerten die Zulässigkeit von Vergleichsaussagen. So gehen Sie mit einem sicheren Gefühl in den Marktlaunch und minimieren das Risiko kostspieliger Abmahnungen.
Vorbeugender Schutz für Marketing und Vertrieb
Wir schauen uns Ihre geplanten Aktionen an, bevor sie live gehen. Wir prüfen, ob die health claims verordnung eingehalten wird oder ob die Preisgestaltung gegen das UWG verstößt. Wir erstellen für Ihr Team klare Checklisten für künftige Kampagnen. So bauen Sie ein internes Bewusstsein für rechtliche Fallstricken auf und verringern den Beratungsbedarf bei jeder neuen Aktion deutlich.
Verteidigung gegen Abmahnungen
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Wir prüfen den Vorwurf auf seine Berechtigung und identifizieren Schwächen in der Argumentation des Abmahnenden. Oft sind die geforderten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst oder die angedrohten Kosten sind unangemessen hoch. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Gegner und geben nur das ab, was rechtlich notwendig ist. Wir verhandeln eine Reduzierung der Kosten oder weisen den Anspruch gänzlich zurück, wenn der Vorwurf unbegründet ist. Geht der Gegner vor Gericht, verteidigen wir Sie im einstweiligen Verfügungsverfahren und im Hauptsacheverfahren. Sie erhalten von uns eine klare Handlungsempfehlung, wie Sie sich verhalten sollten.
Ruhe bewahren und richtig reagieren
Wir empfehlen, auf eine Abmahnung nicht ungeprüft zu reagieren. Eine voreilige Unterlassungserklärung kann Sie später teuer zu stehen kommen. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage und die gesetzten Fristen. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite und wahren Ihre Interessen. So vermeiden wir unnötige Kosten und stellen sicher, dass Sie keine voreiligen Zugeständnisse machen.
Markenrecht
Ihre Marke ist Ihr wichtigstes Kapital im Wettbewerb. Wir registrieren Ihre Marken beim Patent- und Markenamt und überwachen deren Einsatz im Markt. Greift ein Dritter Ihre Marke an oder nutzt sie unbefugt, schreiten wir ein und fordern die Unterlassung. Wir klären für Sie, ob eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke besteht und vertreten Sie in Widerspruchsverfahren. Wir helfen Ihnen bei der Lizenzierung Ihrer Marken und gestalten die Verträge so, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Geht es um den Schutz von Logos, Slogans oder Produktbezeichnungen, beraten wir Sie umfassend und setzen Ihre Ansprüche durch. So schützen Sie Ihr geistiges Eigentum vor Nachahmern.
Schutz und Durchsetzung von Markenrechten
Bevor wir eine Marke anmelden, überprüfen wir deren Schutzfähigkeit und mögliche Konflikte mit älteren Rechten. Nach erfolgreicher Anmeldung überwachen wir den Markt auf Verletzungen. Tritt eine unbefugte Nutzung auf, handeln wir sofort konsequent. Wir sichern Ihre Priorität und wehren Löschungsanträge effektive ab. So errichten wir einen starken Markenschutz, der Ihre Investitionen in den Markenaufbau langfristig absichert.
Nehmen Sie Ihre wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten selbst in die Hand
Wenn Sie rechtliche Fragen zum Wettbewerbsrecht oder zum gewerblichen Rechtsschutz haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf. Ob Sie gegen einen unlauteren Mitbewerber vorgehen möchten oder eine Abmahnung erhalten haben: Wir klären die Sachlage und entwickeln eine Strategie, die zu Ihrem Unternehmen passt. Wir beraten Start-ups, Agenturen und etablierte Unternehmen gleichermaßen. Unser Team steht Ihnen für die präventive Prüfung von Kampagnen ebenso zur Verfügung wie für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Geschäftsmodelle zu verstehen und die rechtlichen Risiken präzise zu bewerten. Sie erhalten von uns keine Standardantworten, sondern eine auf Ihren Fall zugeschnittene Lösung. Wenden Sie sich an uns, um Ihre Handlungsoptionen zu besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und stehen Ihnen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bereit.

